- fristgerechte Kündigung des alten Mietvertrages
- Zählerstände ablesen – Gas, Strom, Wasser, Heizung (in der alten und neuen Unterkunft!)
- Ab-/Ummeldung der Fernwärme/Gas und Strom in der alten Wohnung
- Ab-/Ummeldung von Radio und Fernsehen/Kabelanschluss
- Ab-/Ummeldung von Telefon/Internet
- rechtzeitige Anmeldung in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/einem Hort
- Nachsendeauftrag für die Post beantragen
- Sonderurlaub, dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin melden
- Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe und -übernahme (Übergabeprotokoll)
- eventuell Parkerlaubnis zurücklegen
- gegebenenfalls Renovierungsarbeiten in der alten und/oder neuen Wohnung planen und abstimmen
- gegebenenfalls ein Umzugsunternehmen mit der Übersiedelung beauftragen
- gegebenenfalls Umzugshelfer, Verpackungskartons und Transporter organisieren sowie einen Umzugstermin fixieren
- Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug informieren (in der Regel gilt der Versicherungsschutz auch für den Umzug)
- gegebenenfalls eine kurzfristige Halteverbotszone für das Be- und Entladen des Umzugswagens organisieren
- gegebenenfalls zwecks steuerlicher Absetzbarkeit alle Umzugsbelege (Rechnungen etc.) sammeln
- den Zustand der neuen Wohnung vor dem Einzug dokumentieren (z.B. Übernahmeprotokoll und Fotos)
- eventuell Informationen über die Sperrmüll-Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde einholen
- Miet-Endabrechung für die alte Wohnung anfordern
- Daueraufträge für Miet-, Betriebs- und Energiekosten der alten Wohnung kündigen
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