Das Wohnungseigentum |
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Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und alleine darüber zu verfügen. Im Unterschied zum „schlichten“ Miteigentümer hat der Wohnungseigentümer mit seinem Miteigentumsanteil an der Liegenschaft aber untrennbar das Recht zur ausschließlichen Nutzung einer bestimmten Wohnung auf dieser Liegenschaft verbunden. Nutzungsrechte von Wohnungseigentümern Wohnungseigentum bedeutet Miteigentum, plus ein grundbücherlich sichergestelltes, die übrigen Miteigentümer ausschließendes Nutzungsrecht an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt. Der Wohnungseigentümer kann es selbst benützen, leer stehen lassen oder auch vermieten. Zur Nutzung aller anderen Teile, Anlagen und Räume der Liegenschaft ist er nur gemeinsam bzw nach Absprache mit den anderen Wohnungseigentümern berechtigt. |
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