Umsatzsteuer Kauf und Verkauf einer Immobilie |
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Der Kauf und Verkauf von Grundstücken ist lt. Umsatzsteuergesetz steuerfrei. Der Vorsteuerabzug von mit Grundstücksumsätzen zusammenhängenden Aufwendungen ist daher ausgeschlossen. Der Verkäufer kann auf die Anwendung der Steuerbefreiung verzichten und den Umsatz steuerpflichtig behandeln. Wird zur Steuerpflicht optiert, beträgt der Steuersatz 20%. Bemessungsgrundlage ist das gesamte Entgelt – eine Aufteilung auf Grund und Boden einerseits und auf Gebäude anderseits ist nicht möglich. Die Umsatzsteuer erhöht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Vorteil für den Verkäufer: Sämtliche Vorsteuern aus Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Grundstück (Errichtungskosten, Vertragskosten,…) sind abzugsfähig. Wenn der Erwerber des Grundstückes das Grundstück unternehmerisch nutzt, z.B. vermietet, kann die in Rechnung gestellte Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Unter Umständen kann die Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Grundstücksumsätzen daher für den Verkäufer als auch den Käufer von Vorteil sein. Mag. Mader Andreas |
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