
Der Verkauf von privat genutzten bebauten und unbebauten Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei. Zu beachten ist jedoch die 10-jährige Spekulationsfrist: Wird das Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft, unterliegt der Gewinn aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös der Einkommensteuer.
Zu den Anschaffungskosten zählen auch die Finanzierungskosten des Grundstückes. Der Erwerber eines Grundstückes sollte daher sämtliche Belege aus der Anschaffung samt Finanzierungsunterlagen zumindest 10 Jahre aufbewahren, damit im Falle eines Spekulationsgeschäftes die Anschaffungskosten nachgewiesen werden können. Eine Spekulationsgeschäft (Erwerb und Verkauf innerhalb 10 Jahren) bleibt steuerfrei, wenn es sich um ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung handelt und sich dort seit der Anschaffung und mindestens seit 2 Jahre der Hauptwohnsitz befunden hat.
Steuerfrei bleibt auch der Verkauf von selbst hergestellten Gebäuden. Hat der Verkäufer das Grundstück geerbt oder geschenkt erhalten, wird zur Berechnung der 10-Jahresfrist der Anschaffungszeitpunkt des Vorbesitzers herangezogen. Ist beim Verkauf einer Immobilie seit der Anschaffung die 10-Jahresfrist noch nicht abgelaufen, sollte auf Fälle der Rat des Steuerberaters eingeholt werden.
|