Immoversum.com
Die Welt der Immobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Einzelanzeige
I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Einzelanzeige, nachfolgend "AGB" genannt, enthalten unter anderem die Bestimmungen des § 312 BGB zum Fernabsatz (vormals "Fernabsatzgesetz").
II. Gegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IMMOVERSUM.COM regeln die Zusammenarbeit mit Immobilienanbietern, die auf die Seiten von IMMOVERSUM.COM -zugreifen, um Ihre Immobilie dort zur Vermarktung anzubieten.
III. Informationen zu immoversum.com
Immoversum.com iset eine 100%ige Tochtergesellschaft der S-E Wohnbau GmbH, Ramsau 160, A-6284 Ramsau
IV. Leistungsumfang Immoversum.com
IV. 1. Registrierung für "Mein immoversum"
Der Immobilienanbieter ist berechtigt, sich online über die Eingabe einer E-Mail-Adresse und eines selbst gewählten Passwortes, sowie über die optionale Vergabe eines selbst gewählten Benutzernamens, für den persönlichen Bereich von "Mein Immoversum" zu registrieren. Unmittelbar nach erfolgreicher Registrierung für "Mein Immoversum" hat der Immobilienanbieter Zugang zu allen persönlichen Diensten von "Mein Immoversum" und ist dazu berechtigt, Immobilien als Einzelanzeigen auf Immoversum.com anzubieten und zu verwalten.
IV. 2. Einzelanzeige
IV. 2.1. Produkt, Preise, Laufzeiten
IV. 2.1.1. Eine Einzelanzeige besitzt folgende Merkmale:
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Mehrere Laufzeiten |
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Veröffentlichung auf Immoversum.com als Exposé mit ausführlicher Objektbeschreibung |
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Präsentation von bis zu 25 Bildern, 10 Grundrissen und 5 weiteren PDF-Dokumenten |
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Zusatzfunktionen wie Merken, Versenden, Drucken |
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Erfolgskontrolle |
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Verlängerungsfunktion |
IV. 2.1.2. Bei dem Vertragsabschluß für die Veröffentlichung der Einzelanzeige als Exposé entstehen dem Immobilienanbieter über den unter IV. 2.1.1 genannten Preis und gegebenenfalls seine Internet-Zugangskosten hinaus keine weiteren Kosten.
IV. 2.2. Objektdateneingabe, Speichern und Exposédarstellung
Die Eingabe und das Bearbeiten der Einzelanzeigen finden online über die von Immoversum auf Immoversum.com zur Verfügung gestellte Webapplikation statt. Die Eingabe und das Bearbeiten der Einzelanzeigen, sowie die Darstellung als Exposé richten sich nach den Vorgaben von Immoversum in der entsprechenden Online-Maske. Die eingegebenen Daten werden in der Datenbank von Immoversum gespeichert.
IV. 2.3. Bezahlung, Vertragsabschluss, Anzeigenveröffentlichung
IV. 2.3.1. Die Bezahlung der Einzelanzeige erfolgt entweder über E-Mail-Rechnung oder über die Nutzung des Bezahlsystems ClickandBuy der ClickandBuy (Europe) Limited (nachfolgend "ClickandBuy"). Zur Nutzung des Bezahlsystems ist eine separate Registrierung bei ClickandBuy durch den Immobilienanbieter notwendig. Als Zahlungsmethode kann dort zwischen Überweisung, Kreditkarte und Lastschrift gewählt werden. Für zukünftige Rechtsgeschäfte per ClickandBuy meldet sich der Immobilienanbieter zur Durchführung des Bezahlvorganges mit seinen ClickandBuy-Benutzerdaten für ClickandBuy von ClickandBuy an.
IV. 2.3.2. Die Bezahlung per E-Mail-Rechnung erfolgt durch Überweisung an ein Treuhandkonto von Immoversum bei der payone GmbH & Co. KG.
IV. 2.3.3. Die Begleichung der Rechnung durch Senden von Bargeld oder Schecks an Immoversum oder an ClickandBuy ist nicht möglich. Immoversum schließt eine Haftung bei Verlust aus, es sei denn Immoversum oder ihre Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
IV. 2.3.4. Bei E-Mail-Rechnung kommt der Vertrag zwischen Immoversum und dem Immobilienanbieter durch die Aktivierung bzw. die Verlängerung der Veröffentlichungszeit der Anzeige zustande. Der Anbieter selbst aktiviert bzw. verlängert die Veröffentlichungszeit durch Klick auf einen Aktivierungslink, den er von Immoversum per E-Mail erhalten hat. Die Immobilienanzeige wird dadurch als Exposé im Immoversum-Netzwerk freigeschaltet.
IV. 2.3.5. Bei Nutzung von ClickandBuy der ClickandBuy (Europe) Limited kommt der Vertrag zwischen Immoversum und dem Immobilienanbieter durch Akzeptieren der Bezahlung auf dem ClickandBuy-Premiumlink der zu bezahlenden Einzelanzeige zustande. Tritt während der Bezahlung ein Fehler auf, durch den die Einzelanzeige nicht veröffentlicht bzw. verlängert wurde, ist der Vertragsabschluß zwischen Immoversum und dem Immobilienanbieter nicht zustande gekommen.
IV. 2.3.6. Nach erfolgreicher Bezahlung der Einzelanzeige durch den Immobilienanbieter bei ClickandBuy wird die Immobilienanzeige zur Veröffentlichung als Exposé im Immoversum-Netzwerk freigeschaltet.
IV. 2.3.7. Die Immobilien des Immobilienanbieters sind durch die Freischaltung der Veröffentlichung während der gesamten Laufzeit auch auf den Partnerseiten des Immoversum.com-Netzwerkes abrufbar. Immoversum beabsichtigt, weitere Partner in das Immoversum.com-Netzwerk aufzunehmen. Die Immobilien des Immobilienanbieters werden auch bei den neuen Partnern abrufbar sein. Auf die Veröffentlichung bei Partnerseiten besteht kein Rechtsanspruch für den Immobilienanbieter.
IV. 2.3.8. Einen Tag nach Ablauf der Laufzeit wird die Einzelanzeige automatisch von Immoversum deaktiviert und ist damit nicht mehr als Exposé im Immoversum.com-Netzwerk veröffentlicht. Eine Löschung der Einzelanzeige während der Laufzeit beendet ebenfalls die Veröffentlichung.
IV. 2.4. Anzeigenverlängerung
IV. 2.4.1. Die Veröffentlichung von aktiven Einzelanzeigen kann jederzeit um eine zusätzliche Laufzeit verlängert werden. Abgelaufene Anzeigen können erneut veröffentlicht werden. Für die Verlängerung der Laufzeit bzw. erneute Veröffentlichung gelten die Absätze IV.2.1. und IV.2.3. entsprechend.
IV. 2.5. Anzeigenverwaltung
IV. 2.5.1. Die Verwaltung der Einzelanzeigen erfolgt online auf Immoversum.com. Sie umfasst derzeit die Eingabe, das Speichern, Ansehen, Bearbeiten, Bezahlen, Verlängern, Löschen und die Erfolgskontrolle von Immobilienanzeigen in "Mein Immoversum".
IV. 2.5.2. Das Löschen von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter entfernt diese endgültig aus seinem Datenbestand bei "Mein Immoversum". Immoversum übernimmt entsprechend IV. 5.1.1 keine Haftung für die Löschung von Einzelanzeigen durch den Immobilienanbieter.
IV. 2.5.3. Der Immobilienanbieter hat die Möglichkeit, sich online in seinem persönlichen Bereich über die Frequentierung (Anzahl an Klicks) seiner über Immoversum angebotenen Immobilien durch Auswertungen der Erfolgskontrolle zu informieren.
IV. 3. Zeitungsanzeigen
IV. 3.1. Zeitungen
IV. 3.2. Zeitungsanzeigen-Annahme
Für die Zeitungsanzeigen-Annahme gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen des jeweiligen Magazins. Immoversum übernimmt keinerlei Haftung für die Zeitungsanzeigen-Annahme und ist weder für Inhalte und Funktionen der Zeitungsanzeigen-Annahme noch für Anzeigenveröffentlichungen in den Zeitungen verantwortlich.
IV. 4. Verfügbarkeit von Immoversum.com
Immoversum.com ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Immoversum.com ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von Immoversum liegt. Immoversum übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.
IV. 5. Mängelhaftung
IV. 5.1. Geltungsbereich
IV. 5.1.1. Immoversum haftet lediglich für Fehler in der Darstellung der Einzelanzeige, die von Immoversum zu vertreten sind, beispielsweise Fehler in der Immoversum.comWebapplikation oder in der Immoversum-Datenbank. Immoversum haftet nicht für Fehler oder Unrichtigkeiten, die durch eine falsche Objektdateneingabe und Objektdatenverwaltung durch den Immobilienanbieter entstanden sind. Immoversum behält sich vor, im Falle von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder bei der Gefahr der Irreführung von Interessenten einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Immobilienanbieter keinerlei Ansprüche erwachsen.
IV. 5.1.2. Immoversum haftet nicht für die Darstellung von Objekten auf Immoversum-Partnerseiten, die nicht zu Immoversum.com gehören und nicht von Immoversum betrieben werden.
IV. 5.1.3. Immoversum haftet nicht für einen reibungslosen und korrekten Zahlungsablauf auf den von Immoversum.com aus genutzten Internet-Seiten von ClickandBuy. Erfolgt eine fehlerhafte Zahlung über ClickandBuy, so kann eine Stornierung der Zahlung durch ClickandBuy nur mit Zustimmung von Immoversum erfolgen. Vor einer solchen Gutschrift prüft Immoversum den Sachverhalt und wird ClickandBuy gegenüber entweder der Gutschrift zustimmen oder diese ablehnen. Wurde durch die gutzuschreibende Zahlung eine Anzeige veröffentlicht, so deaktiviert Immoversum die Anzeige ab der Zustimmung zur Gutschrift. Wurde durch die gutzuschreibende Zahlung eine Anzeige verlängert, so setzt Immoversum zum Zeitpunkt der Zustimmung zur Gutschrift die Laufzeit der Anzeige auf die vor der stornierten Verlängerung geltende Laufzeit zurück.
IV. 5.2. Nacherfüllung
IV. 5.2.1. Mängelhaftungsansprüche gegenüber Immoversum sind beschränkt auf Nacherfüllung nach § 635 BGB.
IV. 5.2.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Immobilienanbieter nach Maßgabe des § 634 Ziffer 3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Ziffer 4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
IV. 5.2.3. Ein Recht auf Selbstvornahme im Sinne des § 634 Nr. 2 BGB besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels der von Immoversum zur Verfügung gestellten Webapplikation für den Immobilienanbieter bei funktionsgemäßer Anwendung der Webapplikation möglich ist.
IV. 6. Aufrechnung von Ansprüchen
Der Immobilienanbieter ist zur Aufrechnung von Ansprüchen gegenüber Immoversum nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten werden.
V. Immobilienanbieter
V. 1. Definitionen
V. 1.1. Private Immobilienanbieter
Als privater Immobilienanbieter gilt im Allgemeinen, wer Immobilien nicht schwerpunktmäßig gewerblich vermittelt und kein Immobilienunternehmen ist. Für private Immobilienanbieter ist eine Registrierung als privater Immobilienanbieter zur Vermarktung von Immobilien auf Immoversum.com erforderlich.
V. 1.2. Immobilienunternehmen
Immobilienunternehmen sind gewerbliche Immobilienanbieter, für die zur Vermarktung ihrer Immobilien auf Immoversum.com eine Registrierung als gewerblicher Anbieter erforderlich ist.
V. 2. Pflichten
V. 2.1. Umgang mit eigenen Benutzerdaten
Der Immobilienanbieter ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. von Immoversum ändern zu lassen, wenn er vermutet, daß unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Immobilienanbieter haftet für Dritte, die mit seinem Wissen Dienstleistungen über seine Registrierung für "Mein Immoversum" nutzen.
V. 2.2. Angaben in Einzelanzeigen
V. 2.2.1. Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die veröffentlichten Immobilien zu machen. Hierbei verpflichtet sich der Immobilienanbieter bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen sind insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Domainnamen u. ä. nicht gestattet.
V. 2.2.2. Der Immobilienanbieter verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln bzw. Einzelanzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (zum Beispiel Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.
VI. Datenschutz
VI. 1. Datenschutzbestimmungen
Immoversum und der Immobilienanbieter verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.
VI. 2. Zweck des Vertrages
Der Immobilienanbieter erklärt sich damit einverstanden, dass Beschreibungen der Objekte, Fotomaterial und die Anschrift von Immoversum in dem durch den Zweck dieses Vertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
VI. 3. Produktentwicklung
Der Immobilienanbieter erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Immoversum-Produktentwicklung, -weiterentwicklung, -verbesserung verwendet werden dürfen. Insbesondere handelt es sich hier um Gruppenbildungen, u. a. auch portalübergreifend, die es Immoversum ermöglichen, ihre Produkte entsprechend den Kundenwünschen zu verbessern bzw. zu optimieren. Gleiches gilt für die Erstellung von Statistiken und neuen Produkten.
VI. 4. Marktforschung
Darüber hinaus gestattet der Immobilienanbieter Immoversum, die Daten an verbundene Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung anonymisiert weiterzugeben oder diese selbst für Zwecke der Werbung in anonymisierter Form zu verwenden.
VI. 5. Widerruf
Die Einwilligung in die Nutzung der Daten kann von dem Kunden jederzeit schriftlich, per E-Mail oder Fax mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf ist zu richten an:
immoversum.com
Ramsau 160
A-6284 Ramsau
Telefax: +49 (40) 347-28777
E-Mail: service@immoversum.com
VI. 6. Hinweis auf EU-Recht
Immoversum weist den Immobilienanbieter auf eine mögliche Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin.
VI. 7. § 5 TDDSG
Über Bestandsdaten im Sinne § 5 TDDSG darf Immoversum Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen.
VI. 8. Missbräuchliche Nutzung der Dienste von Immoversum
Sind dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Dienste von Immoversum von dem Immobilienanbieter missbräuchlich in Anspruch genommen werden, darf Immoversum die personenbezogenen Daten dieses Anbieters verarbeiten, nutzen und an Dritte übermitteln. Dieses Recht leitet sich aus der Wahrung überwiegender Interessen von Immoversum an der Aufklärung des Missbrauchs und der Rechtsverfolgung des Verantwortlichen ab und gilt - soweit für die Aufklärung erforderlich - auch über das Ende des Nutzungsvorgangs und die Speicherfrist (§ 6 Absatz 7 TDDSG) hinaus. Immoversum wird die Daten unverzüglich löschen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht mehr vorliegen oder wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht mehr begünstigt wird. Immoversum wird den betroffenen Immobilienanbieter von diesen Maßnahmen unterrichten, sofern das geschehen kann, ohne die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs zu gefährden.
VII. Haftung
VII. 1. Haftungsumfang
Immoversum haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Immobilienanbieter nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist die Haftung von Immoversum im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
VII. 2. Haftungsausschluss für Leistungen Dritter
Immoversum übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten, Immobilienkäufern und -mietern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von Immoversum zustande kam. Sollte Immoversum von Dritten im Zusammenhang mit Angaben des Immobilienanbieters in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, Immoversum von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.
VIII. Sonstiges
VIII. 1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung der AGB unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages und der AGB nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, sich auf eine rechtlich wirksame Regelung zu verständigen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt.
VIII. 2. Anpassung der AGB
Immoversum behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Immoversum wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
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