Immoversum.com
Die Welt der Immobilien
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zusammenarbeit mit Immobilienanbieter
(Stand: März 2010)
1. Leistungsumfang von Immoversum
1.1 Das Immobilienunternehmen ist berechtigt, auf der Internet-Plattform der 4mengroup.GmbH immoversum.com (nachfolgend "Immoversum") Immobilien anzubieten. Die Gestaltung des Angebots der Immobilien richtet sich nach den Vorgaben von Immoversum in der entsprechenden Online-Maske. Immoversum bietet dem Immobilienunternehmen die Möglichkeit, seine Immobilienangebote im Rahmen eines Abonnements und/oder auf Grund eines Einzelauftrags zu schalten.
1.2 Das Immobilienunternehmen ist berechtigt, sich über seinen selbst gewählten "Login Namen" und ein "Passwort" in den persönlichen Bereich „Mein Immoversum“ ein zu wählen. Dieses kann sowohl über Internet HTML Zugriff durch das Immobilienunternehmen selbst als auch automatisch über eine mögliche durch die entsprechende Maklersoftware des Immobilienunternehmens bereitgestellte Schnittstelle erfolgen.
1.3 Das Immobilienunternehmen hat die Möglichkeit, sich regelmäßig online über die Frequentierung (Anzahl an Klicks) seiner über Immoversum.com angebotenen Immobilien durch Auswertungen der Zugriffsstatistik im Bereich „Mein Immoversum“ zu informieren.
1.4 Das Immoversum.com-Netzwerk ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Das Immoversum.com-Netzwerk ist von technischen Einrichtungen Dritter abhängig, deren Betrieb nicht im Verantwortungsbereich von Immoversum liegen. Immoversum übernimmt daher weder eine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit noch für eine ununterbrochene Verfügbarkeit sämtlicher Dienstleistungen.
1.5 Die Immobilienangebote des Immobilienunternehmens werden durch die Einstellung in die Immoversum-Datenbank auf Partnerseiten des Immoversum.com-Netzwerkes abrufbar sein. Immoversum beabsichtigt, zukünftig weitere Partnerangebote aufzunehmen. Die Immobilien des Immobilienunternehmens werden auch bei den neuen Partnern abrufbar sein. Immoversum hat ferner das Recht, seinen Nutzern die Immobilienangebote auch über andere Medien wie insbesondere Zeitungen, Teletext und Mobile Services zugänglich zu machen. Eine höhere Vergütung schuldet das Immobilienunternehmen dafür nicht.
Die 4mengroup GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden eingestellten Immobilienangebote auch über andere Websites (wie z.B. Zeitungsportale, facebook, usw..) als immoversum erreichbar zu machen sowie über Printmedien unter Abänderung der formalen Darstellung zu veröffentlichen.
1.6 Immoversum erbringt seine Leistungen als monatliche Teilleistungen, es sei denn, es liegt ein Einzelauftrag zu Grunde. Bei Abonnement-Kunden stellt Immoversum dem Immobilienunternehmen in „Mein Immoversum“ monatlich eine detaillierte Aufstellung zur Verfügung.
2. Pflichten des Immobilienunternehmens
2.1 Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich, die im Rahmen des Registrierungsprozesses erfassten Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen und etwaige Unrichtigkeiten selbst zu beheben oder Immoversum.com unverzüglich mitzuteilen.
2.2 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen, unverzüglich Immoversum (office@Immoversum.com, Hotline 0043 676 83685 208 mitzuteilen.
2.3 Das Immobilienunternehmen ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über seinen Account ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. von Immoversum ändern zu lassen, wenn es vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Das Immobilienunternehmen haftet auch für Dritte, die mit seinem Wissen Dienstleistungen über seinen Account nutzen.
2.4 Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich, nur wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilien zu machen. Für jede Objektart hat es die Mindest-Informationen wie Lage, Größe und Preis des Objekts zu erteilen. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Domainnamen u. ä. nicht gestattet. Immoversum behält sich vor, im Falle von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder bei der Gefahr der Irreführung von Interessenten oder bei Einstellung nicht ausschließlich objektbezogener Bilder einzelne Immobilien wieder aus dem Angebot zu entfernen, woraus dem Immobilienunternehmen keinerlei Ansprüche erwachsen können, es sei denn, Immoversum handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Insoweit ist das anwendbare Recht zu beachten.
2.5 Sollte die Immobilie verkauft bzw. vermietet worden sein, muss das Immobilienunternehmen diese unverzüglich in der Immoversum.com -Datenbank deaktivieren.
2.6 Das Immobilienunternehmen verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln bzw. Anzeigen einzustellen, deren Inhalte Rechte Dritter (zum Beispiel Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Das Immobilienunternehmen stellt Immoversum von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer solchen geltend gemachten Rechtsverletzung beruhen, vollständig frei, wozu auch die Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung gehören.
3. Abrechnung
3.1 Immoversum wird die Preisliste regelmäßig anpassen. Ausgenommen hiervon sind Preisänderungen, die eine wesentliche Veränderung des Vertrages darstellen würden und Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Immoversum wird den Kunden über Änderungen der Preisliste rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird dem Immobilienunternehmen 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die neuen Preise gelten als vereinbart, wenn das Immobilienunternehmen den Vertrag nicht mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Inkrafttreten der Preisanpassung kündigt.
3.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich, soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Bei Einzelaufträgen stehen dem Kunden die Bezahlverfahren der payone GmbH & Co. KG zur Auswahl.
3.3 Der Rechnungsversand erfolgt bei Abonnement-Kunden im elektronischen Verfahren (e-mail).
3.4 Die Begleichung der Rechnung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Immoversum schließt insoweit eine Haftung bei Verlust aus, es sei denn dies geschieht aus grober Fahrlässigkeit.
3.5 Das Immobilienunternehmen ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten werden.
3.6 Den jeweils anfallenden monatlichen Mitgliedsbeitrag wird Immoversum gegenüber dem Immobilienunternehmen zum Monatsanfang des Folgemonats abrechnen.
3.7 Die Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Immoversum berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der österreichichen Nationalbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung wird der Betrag durch Immoversum eingezogen.
3.8 Darüber hinaus behält sich Immoversum das Recht vor, Auskünfte über die Bonität ihrer Kunden einzuholen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Immobilienunternehmens ist Immoversum berechtigt, die Nutzung der Immobilien-Plattform ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrages und bei Einzelaufträgen von der Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts abhängig zu machen. Immoversum ist insoweit berechtigt, die Anzahl der Immobilienstellplätze für das Immobilienunternehmen bis auf weiteres zu beschränken.
4. Behandlung von Daten/Datenschutz/Datensicherheit
4.1 Immoversum und das Immobilienunternehmen verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
4.2 Das Immobilienunternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass Beschreibungen der Objekte, Fotomaterial und die Anschrift von Immoversum in dem durch den Zweck dieses Vertrages vorgegebenen Rahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die personenbezogenen Daten, die das Immobilienunternehmen in die Eingabemaske eingibt, werden zur Rechnungsstellung benötigt. Das Immobilienunternehmen hat die Möglichkeit, ein Suchprofil in das Portal einzustellen, in dem es seine persönlichen Kontaktdaten interessierten Anbietern mitteilt.
4.3 Das Immobilienunternehmen erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, dass die mit seinem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Immoversum-Produktentwicklung, -weiterentwicklung und/oder -verbesserung verwendet werden dürfen. Insbesondere handelt es sich hier um Gruppenbildungen (z.B. nach Branchen, Regionen, etc.), u.a. auch portalübergreifend, die es Immoversum ermöglichen, ihre Produkte entsprechend den Kundenwünschen zu verbessern bzw. zu optimieren. Gleiches gilt für die Erstellung von Statistiken.
4.4 Darüber hinaus gestattet das Immobilienunternehmen Immoversum, die Daten an verbundene Unternehmen zu Zwecken der Marktforschung anonymisiert weiterzugeben oder diese selbst für Zwecke der Werbung in anonymisierter Form zu verwenden. Die Einwilligung in die Nutzung der Daten kann von dem Kunden jederzeit schriftlich, per E-Mail oder Fax mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
4.5 Immoversum weist das Immobilienunternehmen auf eine mögliche Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin.
4.6 Über Bestandsdaten im Sinne § 14 TMG darf Immoversum gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft geben.
4.7 Sind dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass die Dienste von Immoversum von bestimmten Immobilienunternehmen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, darf Immoversum die personenbezogenen Daten dieser Immobilienunternehmen verarbeiten, nutzen und an Dritte übermitteln. Dieses Recht leitet sich aus der Wahrung überwiegender Interessen von Immoversum an der Aufklärung des Missbrauchs und der Rechtsverfolgung des Verantwortlichen ab und gilt - soweit für die Aufklärung erforderlich - auch über das Ende des Nutzungsvorgangs und die Speicherfrist (§ 15 Absatz 7 TMG) hinaus. Immoversum wird die Daten unverzüglich löschen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Inanspruchnahme nicht mehr vorliegen oder wenn eine missbräuchliche Verwendung nicht mehr begünstigt wird. Immoversum wird die betroffenen Immobilienunternehmen von diesen Maßnahmen unterrichten, sofern das geschehen kann, ohne die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs zu gefährden.
5. Mängelrüge
5.1 Handelt es sich bei dem Geschäftsverhältnis um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, ist das Immobilienunternehmen verpflichtet, die geschaltete Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Immoversum gleichfalls unverzüglich etwaige Mängel anzuzeigen.
5.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Überprüfung und/oder Mängelanzeige gilt die Immobilienanzeige als mangelfrei genehmigt.
6. Sperrung/Außerordentliche Kündigung
6.1. Immoversum.com ist berechtigt, durch den Kunden eingebrachte Inhalte, die gegen Ziffer 2. und 3. verstoßen, ganz oder teilweise von der Website Immoversum zu entfernen. Bei wiederholtem Verstoß und erfolgloser Abmahnung ist die 4menGroup GmbH berechtigt, die Leistungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit einzustellen. Den Anspruch auf die Gegenleistung verliert die 4menGroup GmbH dadurch nicht.
6.2. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden, der gemäß Ziffer 3. die 4menGroup GmbH zur Fälligstellung des gesamten offenen Restbetrages für eine Laufzeitperiode berechtigt, kann die vertragliche Leistung eingestellt werden, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat. Den Anspruch auf die Gegenleistung verliert die 4menGroup GmbH dadurch nicht.
7. Haftung
7.1 Immoversum haftet im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages gegenüber dem Immobilienunternehmen nur für Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist die Haftung von Immoversum im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.2 Immoversum übernimmt keinerlei Haftung gegenüber Dritten, wie insbesondere den Interessenten sowie Immobilienkäufern und -mietern, für die Richtigkeit der Angaben oder die ordnungsgemäße Erfüllung eines Kauf-, Miet- oder Immobilienunternehmensvertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform von Immoversum zustande kam. Sollte Immoversum von solchen Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich das Immobilienunternehmen, Immoversum von diesen Ansprüchen und sämtlichen mit ihrer Abwehr einhergehenden Kosten freizuhalten.
8. Sonstiges
8.1 Sollte eine Regelung des Mitgliedsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden hiervon die übrigen Regelungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
8.2 Sofern das Immobilienunternehmen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Innsbruck vereinbart.
8.3 Immoversum behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Immoversum wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Punkt 3.1 dieser AGB bleibt unberührt.
8.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Immobilienunternehmens gelten nur, wenn Immoversum diese schriftlich akzeptiert hat.
8.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch auf alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Immoversum und dem Immobilienunternehmen Anwendung.
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